Donnerstag, 25. September 2008

Willkommen in Babel!

Das Londoner Übereinkommen bietet eine immense Vereinfachung bei der Validierung europäischer Patente und führt somit auch zu einer immensen Kostenersparnis. Jedoch wurde mir heute schlagartig bewusst, was dies für die Praxis bei Patentrecherchen bedeutet...
Hier nochmal ein Kurzabriss: Im Londoner Übereinkommen verpflichten sich die unterzeichnenden Vertragsstaaten, Validierungen aus dem europäischen Verfahren anzuerkennen, wenn diese in einer der
Amtssprachen des EPA übersetzt oder in dieser angemeldet worden sind. Neben den Ansprüchen, die nach wie vor in allen drei Amtssprachen vorliegen, reicht es dann aus, dass die Beschreibung in einer der Amtssprachen vorliegt. Die meisten ratifizierenden Länder verlangen Englisch als Sprache für die Beschreibung. Für Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich ist es ausreichend, wenn die Beschreibung in einer der Amtssprachen vorliegt.

Konsequenz: Führe ich nun beispielsweise eine "Freedom to practice"-Recherche für Deutschland aus, so muss ich nun - sofern ich eine Volltextrecherche benötige - in Deutsch, Englisch und Französisch suchen. Deutsch und Englisch sollten dabei kein Problem sein, jedoch spreche ich kein Wort Französisch.

Ich harre der Dinge, die da kommen mögen - und schau' mich schon mal nach einem VHS-Kurs "Französisch" um...

... und wo wir grade bei Verständigungsproblemen sind: Deutschland hat es als einziges Land versäumt, verpasst oder falsch verstanden, dass das Londoner Übereinkommen am 1. Mai in Kraft tritt und bis dato wurde die Gesetzgebung nicht entsprechend angepasst. Man arbeitet nun mit hochdruck daran, entsprechende Gesetze (nachträglich) zu ändern.

Willkommen in Babel!

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