Montag, 2. März 2009

Hardcore


Nach den Veröffentlichungen von "taz" und "die Zeit" über die Markeneintragung "Hardcore" aus der rechtsradikalen Szene scheinen beim DPMA einige Beschwerden eingegangen zu sein. Zumindest gab die Pressestelle nun eine offizielle Mitteilung raus, dass ihr die Hände gebunden seien und die Markeneintragung nicht gegen ein Gesetzt verstoße. Jedoch weist das DPMA auch auf die Möglichkeit hin, dass Inhaber älterer Marken gegen die Eintragung Widerspruch einlegen können.

Die Marke ist in den Klassen
  • Webstoffe und Textilwaren (Klasse 24),
  • Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen (Klasse 25),
  • Dienstleistungen aus dem Bereich der "Materialbearbeitung" (Klasse 40)
eingetragen. IP-Takeaway hilft nach der Suche nach den äteren Rechten:

Klasse 24 und 25: "Hardcore Erzgebirge" - Inhaber: Pilz, Roman, 08359 Breitenbrunn
Klasse 40 : "HARDCORE-INK" - Inhaber: Schumitz, Stefan, 34131 Kassel
Klasse 25: "HARDCORE" - Inhaber: Montana Air S.L., Sant Vicenc de Castellet, ES

Die Eintragung der Marke wurde am 02.01.2009 veröffentlicht. Der Widerspruch ist 3 Monate nach der Veröffentlichung der Eintragung beim DPMA einzureichen. Und hier gibt's noch das das passende Formular.

Zeigt Courage und legt Widerspruch gegen "rechts" ein!

Gefunden auf Markenblog

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