Dienstag, 21. Oktober 2008

Grundlagen: Das Urherberrecht

Das Urheberrecht (besser bekannt unter Copyright) erlaubt es dem Urheber eines Werkes dieses zu nutzen, wie er es möchte, und anderen die Nutzung ohne seine Zustimmung zu verbieten. Ebenso kann der Urheber Lizenzen für die Nutzung des Werkes an dritte vergeben und beispielsweise hierfür Geld verlangen.

Und was bedeutet das Konkret?

Zuerst möchte ich erläutern, was unter einem Werk zu verstehen ist. Das Urheberrecht schützt sozusagen die Arbeit des menschlichen Geistes. Alles was dieser hervorbringt - sei es Musik, Literatur, bildende Kunst, wie Skulpturen oder Gemälde, und technologische Arbeiten, wie beispielsweise Computerprogramme - fallen unter das Urheberrecht. Auch private Briefe, Karten, Pläne, Skizzen, Architektur und Fotografien fallen hierunter. Das Werk muss nicht bestimmten Qualitätskriterien entsprechen, jedoch sind die Anforderungen, die an das Werk gestellt werden, in verschiedenen Ländern unterschiedlich. So muss - ganz allgemein gesagt - in Ländern in denen das Gewohnheitsrecht gilt der Autor (Fotograf, Künstler, ...) ein Minimum an Können und Arbeit in das Werk gesteckt haben, um dies zu erschaffen. In Ländern hingegen, in denen bürgerliches Recht gilt, sind die Anforderungen meist höher. So muss das Werk die Persönlichkeit des Urhebers ausdrücken und es wird eine kreative Arbeit gefordert, die über das übliche Können hinausgeht.

Es sei zu erwähnen, dass nur eine konkrete Ausgestaltung geschützt ist, nicht die Idee. So beispielsweise nicht die Idee "Ölgemälde von einer Obstschale" schützbar, jedoch ein Ölgemälde, dass eine Obstschale zeigt fällt unter das Urheberrecht.

Der Urheber ist der Autor, Fotograf, Programmierer, Künstler, [...] oder Architekt des Werkes. Nach deutschem Recht ist dieser Status auch nicht veräußerlich, das heißt das Urheberrecht kann nicht übertragen werden. Es können lediglich Lizenzen vergeben werden, die anderen eine Nutzung des Werkes erlaubt. Schießt beispielsweise ein Fotograf Fotos im Auftrag einer Firma, so kann das exklusive Recht auf die Nutzung der Fotos für einen Katalog beispielsweise über einen Vertrag geregelt werden. Der Fotograf kann jedoch Lizenzen zusätzlich auch an dritte verkaufen/vergeben. So steht es ihm beispielsweise frei, ohne die Zustimmung der Firma eine Lizenz für eine Veröffentlichung im Internet zu vergeben.

Und was ist wenn das Werk abgeändert wird? Dann hat der Urheber auch die Rechte an dem geänderten Werk, nur dass der Urheber der Änderungen nun auch Rechte an dem geänderten Werk hat. So kann ein Autor eines Buches beispielsweise einem Produzenten Rechte einräumen, das Buch zu verfilmen. Für dem Film genießt dann der Produzent die Urheberrechte. Gleiches gilt beispielsweise auch für Übersetzungen. Der Übersetzer hat die Urheberrechte an der Übersetzung eines Buches, muss jedoch auch die Rechte des Urhebers in Originalsprache wahren.

Das Werk braucht nicht angemeldet zu werden, um Urheberrechte auf diesem zu besitzen. Prinzipiell gilt, dass es reicht das das Werk zu veröffentlichen. In einigen Ländern gilt jedoch zusätzlich, dass das Werk aufgezeichnet sein muss, insbesondere um einen Nachweis für die Durchsetzung der Rechte zu haben.

Die Dauer des Urheberrechts erstreckt sich nach der Berner Konvention mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Autors und kann somit vererbt werden. In Deutschland beispielsweise gilt eine Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Autors. Jedoch gilt für Fotografien und angewandte Kunst nach internationalem Recht eine geringere Dauer des Urheberrechts, und zwar eine Schutzzeit von mindestens 25 Jahren nach Erstellung des Werkes.

In Deutschland ist das Urheberrecht im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte verankert. Und die Grundlagen hierzu sind die folgenden internationalen Verträge:



Keine Kommentare: